Arbeitsschutz in der Arztpraxis: Der komplette Leitfaden mit Checkliste 2025
Arbeitsschutz Arztpraxis Checkliste: Gefährdungsbeurteilung, Präventionsmaßnahmen und rechtliche Grundlagen. Praktischer Leitfaden für Praxisinhaber und MFA.

Inhaltsverzeichnis
Der Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Faktor für die Gesundheit deines Teams und den reibungslosen Praxisbetrieb. In medizinischen Einrichtungen sind Mitarbeiter täglich besonderen Gefährdungen ausgesetzt – von biologischen Risiken durch Patientenkontakt bis hin zu psychischen Belastungen durch hohe Arbeitsanforderungen. Eine durchdachte Arbeitsschutz-Checkliste für die Arztpraxis hilft dir, alle relevanten Aspekte im Blick zu behalten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles, was du über Arbeitssicherheit in der Arztpraxis wissen musst: von den rechtlichen Grundlagen über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zu konkreten Präventionsmaßnahmen und praktischen Checklisten für den Praxisalltag.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Arbeitsschutz in medizinischen Einrichtungen basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz, das jeden Arbeitgeber zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen verpflichtet. Im Zentrum steht dabei die Gefährdungsbeurteilung – eine systematische Erfassung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Gerade in Arztpraxen spielen biologische Gefährdungen eine besondere Rolle, da Mitarbeiter regelmäßig mit Blut, Körperflüssigkeiten und potenziell infektiösen Materialien in Kontakt kommen.
Alle Arbeitsschutzmaßnahmen müssen schriftlich dokumentiert werden, und die Mitarbeiter sind mindestens einmal jährlich über bestehende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Darüber hinaus ist eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
Das Arbeitsschutzgesetz als zentrale Rechtsgrundlage
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet jeden Arbeitgeber – also auch dich als Praxisinhaber – Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Das Gesetz verlangt zunächst die Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Aus dieser Beurteilung müssen dann entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Beschäftigten sind gemäß § 12 ArbSchG über die Gefährdungen zu unterweisen, und sämtliche Maßnahmen müssen nach § 6 ArbSchG dokumentiert werden. Schließlich muss der Arbeitgeber auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.
Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsplatzgestaltung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen. Für deine Arztpraxis bedeutet das, dass du für ausreichende Belüftung und Beleuchtung sorgen musst. Die Raumtemperaturen müssen angemessen sein, und die Arbeitsplätze sollten ergonomisch gestaltet werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern sichere Verkehrswege und Fluchtwege sowie sanitäre Einrichtungen und Pausenräume. Je nach Patientenklientel können auch barrierefreie Zugänge erforderlich sein.
Biostoffverordnung – besonders relevant für Arztpraxen
Für Arztpraxen von besonderer Bedeutung ist die Biostoffverordnung (BioStoffV). Sie regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen – also Mikroorganismen, Zellkulturen und Parasiten, die beim Menschen Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können. In der täglichen Praxisarbeit fallen darunter Blut und Blutprodukte, verschiedene Körperflüssigkeiten wie Speichel und Urin, Wundabstriche und Laborproben sowie kontaminierte Instrumente und Materialien. Die korrekte Handhabung dieser biologischen Arbeitsstoffe ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes in medizinischen Einrichtungen.
DGUV Vorschriften und Regeln
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt konkrete Vorschriften und Regeln für den Arbeitsschutz heraus, die für Arztpraxen besonders relevant sind. Die DGUV Vorschrift 1 behandelt die Grundsätze der Prävention, während die DGUV Information 207-024 speziell auf gesundes Arbeiten in Arztpraxen eingeht. Ergänzend dazu regelt die TRBA 250 den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Praxisalltag.
Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden – sowie bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.
Der systematische Prozess der Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem du zunächst alle Gefährdungen am Arbeitsplatz identifizierst. Anschließend bewertest du die Risiken und legst geeignete Schutzmaßnahmen fest. Nach der Umsetzung überprüfst du die Wirksamkeit der Maßnahmen und dokumentierst den gesamten Prozess. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber Behörden, sondern auch als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes in deiner Praxis.
Typische Gefährdungen in der Arztpraxis
Biologische Gefährdungen als größtes Risiko
Biologische Gefährdungen stellen in Arztpraxen das größte Risiko dar. An erster Stelle stehen dabei Nadelstichverletzungen, die die häufigste Ursache für Infektionen im Gesundheitswesen sind. Durch den Kontakt mit Blut besteht ein Risiko für Infektionen mit Hepatitis B, Hepatitis C und HIV. Darüber hinaus können Tröpfcheninfektionen zur Übertragung von Atemwegserkrankungen führen, während Kontaktinfektionen über kontaminierte Oberflächen oder Hände erfolgen können. Bei bestimmten medizinischen Verfahren entstehen zudem Aerosole, die ein zusätzliches Infektionsrisiko darstellen.
Der Schutz vor biologischen Gefährdungen erfordert ein umfassendes Maßnahmenpaket. Die Verwendung von Sicherheitskanülen mit Stichschutz reduziert das Risiko von Nadelstichverletzungen erheblich. Das konsequente Tragen von Schutzhandschuhen bei jedem Patientenkontakt gehört ebenso zum Standard wie die Händedesinfektion vor und nach jeder Patientenbehandlung. Bei erhöhtem Infektionsrisiko ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert auch die sichere Entsorgung von kontaminierten Materialien in dafür vorgesehene Behälter.
Chemische Gefährdungen im Praxisalltag
In Arztpraxen kommen verschiedene Gefahrstoffe zum Einsatz, die bei unsachgemäßer Handhabung gesundheitliche Risiken bergen. Desinfektionsmittel können bei häufigem Kontakt Haut und Atemwege reizen. Ähnliches gilt für Reinigungs- und Sterilisationsmittel. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Medikamenten geboten, insbesondere bei Zytostatika, die als krebserregend gelten. Je nach Praxisausstattung können auch Laborchemikalien oder in älteren Praxen noch Röntgenchemikalien relevant sein.
Zum Schutz vor chemischen Gefährdungen ist das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses unerlässlich. Für alle Gefahrstoffe sollten Betriebsanweisungen erstellt und geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt werden. Im Rahmen einer Substitutionsprüfung solltest du regelmäßig überprüfen, ob gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können. Eine ausreichende Belüftung in den Räumen, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist ebenfalls ein wichtiger Schutzfaktor.
Physische Gefährdungen am Arbeitsplatz
Die physischen Belastungen am Arbeitsplatz werden oft unterschätzt, können aber langfristig zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Muskel-Skelett-Belastungen entstehen durch häufiges Heben und Tragen sowie durch Zwangshaltungen bei der Patientenbehandlung. In Praxen mit Röntgengerät stellt ionisierende Strahlung ein zusätzliches Risiko dar. Lärm durch medizinische Geräte kann bei dauerhafter Exposition belastend wirken. Stolper- und Sturzgefahren sowie elektrische Gefährdungen durch medizinische Geräte ergänzen das Spektrum physischer Risiken.
Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist der wichtigste Schutzfaktor. Höhenverstellbare Untersuchungsliegen ermöglichen eine rückenschonende Arbeitshaltung. Der Strahlenschutz muss nach der Röntgenverordnung gewährleistet sein. Regelmäßige Geräteprüfungen stellen sicher, dass alle Geräte einwandfrei funktionieren, und freie, sichere Verkehrswege minimieren das Sturz- und Stolperrisiko.
Psychische Belastungen ernst nehmen
Psychische Gefährdungen werden im Arbeitsschutz oft unterschätzt, obwohl sie erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter haben können. Die hohe Arbeitsintensität und der ständige Zeitdruck in vielen Praxen führen zu chronischem Stress. Die emotionale Belastung durch den Umgang mit schwerkranken oder sterbenden Patienten kann zu Burnout führen. Konflikte mit schwierigen Patienten oder innerhalb des Teams belasten zusätzlich. Hinzu kommen oft Personalmangel, Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten sowie ein Gefühl mangelnder Wertschätzung.
Die Prävention psychischer Belastungen beginnt bei einer realistischen Arbeitsplanung mit ausreichend Pufferzeiten zwischen den Terminen. Klare Pausenregelungen, die auch eingehalten werden können, sind ebenso wichtig wie regelmäßige Teamgespräche und bei Bedarf Supervision. Ein systematisches Konfliktmanagement und eine wertschätzende Führungskultur bilden die Grundlage für ein gesundes Arbeitsklima.
Wenn du mehr über die Rechte deiner Mitarbeiter bei der Dienstplanung erfahren möchtest, lies auch unseren Artikel zu Dienstplan-Rechten für Arbeitnehmer.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Die praktische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Zunächst teilst du deine Praxis in sinnvolle Arbeitsbereiche ein – etwa Empfang und Wartebereich, Behandlungsräume, Labor, Aufbereitungsraum bzw. Sterilisation, Lager und Nebenräume sowie Büro und Verwaltung.
Für jeden dieser Bereiche identifizierst du dann systematisch alle möglichen Gefährdungen. Dabei helfen Begehungen vor Ort, Gespräche mit den Mitarbeitern, die Auswertung von Unfallstatistiken und Beinahe-Unfällen sowie Checklisten und Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften.
Jede identifizierte Gefährdung wird anschließend nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere möglicher Folgen bewertet. Aus dieser Bewertung ergibt sich eine Priorisierung für die Maßnahmenplanung nach dem TOP-Prinzip: Zunächst werden technische Maßnahmen wie Sicherheitskanülen oder Absaugungen geprüft, dann organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsanweisungen und Schulungen, und erst zuletzt persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe und Schutzkleidung.
Nach der Umsetzung der Maßnahmen müssen Verantwortliche und Termine festgelegt, die Wirksamkeit überprüft und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisiert werden.
Arbeitsschutz-Checkliste für Arztpraxen
Diese umfassende Checkliste für Arbeitssicherheit in der Arztpraxis hilft dir, alle wichtigen Aspekte des Arbeitsschutzes systematisch zu überprüfen. Die Checkliste ist nach zeitlichen Intervallen gegliedert.
Tägliche Prüfungen
Allgemeine Sicherheit:
- Verkehrswege und Fluchtwege frei von Hindernissen
- Erste-Hilfe-Material vollständig und zugänglich
- Feuerlöscher zugänglich und nicht verstellt
- Beleuchtung funktionsfähig
- Raumtemperatur angemessen
Hygiene und Infektionsschutz:
- Händedesinfektionsmittel an allen Waschplätzen verfügbar
- Einmalhandschuhe in ausreichender Menge vorhanden
- Abwurfbehälter für spitze/scharfe Gegenstände nicht überfüllt
- Entsorgungsbehälter für kontaminierte Abfälle verfügbar
- Reinigung der Behandlungsräume dokumentiert
Geräte:
- Medizinische Geräte auf offensichtliche Mängel geprüft
- Elektrogeräte auf Beschädigungen der Kabel/Stecker geprüft
- Notfallausrüstung funktionsbereit
Wöchentliche Kontrollen
Arbeitsmittel:
- Bestand an Schutzausrüstung geprüft (Handschuhe, Masken, Schutzkleidung)
- Desinfektionsmittel-Vorrat kontrolliert
- Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe aktuell und zugänglich
- Abfallentsorgung ordnungsgemäß durchgeführt
Arbeitsumgebung:
- Stolperfallen identifiziert und beseitigt
- Regale und Schränke standsicher
- Notausgänge und Beschilderung intakt
- Lüftungsanlagen funktionsfähig
Dokumentation:
- Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle geführt
- Kühlschranktemperaturen dokumentiert
- Sterilisationsprotokolle vollständig
Monatliche Überprüfungen
Sicherheitseinrichtungen:
- Funktion der Notbeleuchtung getestet
- Erste-Hilfe-Kasten auf Vollständigkeit geprüft
- Augenspülstationen funktionsfähig
- Rauchmelder-Funktion geprüft (falls vorhanden)
Organisation:
- Aushänge aktuell (Notfallnummern, Fluchtplan, etc.)
- Unterweisungsbedarf geprüft (neue Mitarbeiter, neue Verfahren)
- Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle ausgewertet
Jährliche Maßnahmen
Dokumentation und Planung:
- Gefährdungsbeurteilung überprüft und aktualisiert
- Arbeitsschutz-Unterweisungen für alle Mitarbeiter durchgeführt
- Betriebsanweisungen überprüft und aktualisiert
- Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert
- Arbeitsmedizinische Vorsorge geplant
Prüfungen:
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft (DGUV V3)
- Feuerlöscher geprüft
- Medizinprodukte gemäß Herstellerangaben gewartet
- Aufbereitung von Medizinprodukten validiert
Betreuung:
- Begehung durch Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt
- Arbeitsschutzausschuss-Sitzung abgehalten (ab 20 Beschäftigten)

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Präventionsmaßnahmen im Detail
Persönliche Schutzausrüstung richtig einsetzen
Die richtige persönliche Schutzausrüstung ist entscheidend für die Arbeitssicherheit in der Arztpraxis. Bei den Schutzhandschuhen haben sich Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril oder Vinyl für jeden Patientenkontakt bewährt. Aufgrund des geringeren Allergierisikos sind Nitrilhandschuhe grundsätzlich zu bevorzugen. Für den Umgang mit Desinfektionsmitteln sollten spezielle Chemikalienschutzhandschuhe verwendet werden. Alle Handschuhe sind nach Herstellerangaben zu lagern und bei Beschädigung sofort zu wechseln.
Die Schutzkleidung umfasst Bereichskleidung wie Kasack und Hose für alle Mitarbeiter. Bei erhöhtem Kontaminationsrisiko sind zusätzlich Schutzkittel zu tragen, für bestimmte Tätigkeiten können Einmalschürzen sinnvoll sein. Ein regelmäßiger Wäschewechsel ist selbstverständlich.
Beim Mund-Nasen-Schutz kommen medizinische Masken bei normalem Patientenkontakt zum Einsatz, während bei Aerosol-produzierenden Tätigkeiten FFP2- oder FFP3-Masken erforderlich sind. Die korrekte Trageweise muss geschult werden, und Tragezeitbegrenzungen sind zu beachten.
Augenschutz in Form von Schutzbrillen ist bei Spritzgefahr erforderlich, bei erhöhtem Risiko können Gesichtsschilde notwendig sein. Auch bei Reinigungsarbeiten mit aggressiven Mitteln sollte Augenschutz getragen werden.
Sichere Arbeitsabläufe etablieren
Die Prävention von Nadelstichverletzungen erfordert konsequente Maßnahmen im Arbeitsalltag. An erster Stelle steht die Verwendung von Sicherheitsprodukten wie Kanülen mit Stichschutzmechanismus. Das sogenannte Recapping – das Zurückstecken der Nadel in die Schutzhülle – ist strikt zu unterlassen. Benutzte Nadeln sind sofort nach Gebrauch in den Abwurfbehälter zu entsorgen. Diese Abwurfbehälter müssen in Reichweite positioniert und dürfen nicht überfüllt werden. Eine optimierte Arbeitsumgebung mit guter Beleuchtung und ausreichend Platz minimiert zusätzlich das Verletzungsrisiko.
Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme zur Infektionsprävention. Die Weltgesundheitsorganisation hat hierfür die fünf Momente der Händehygiene definiert: vor dem Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach dem Patientenkontakt und nach Kontakt mit der Patientenumgebung. Dabei ist die Händedesinfektion dem Händewaschen vorzuziehen, wobei die Einwirkzeit von 30 Sekunden eingehalten werden muss. Ein Hautschutzplan sorgt dafür, dass die Haut trotz häufiger Desinfektion gesund bleibt.
Weitere Informationen zur Hygiene findest du in unserem Artikel zur Checkliste Hygiene in der Arztpraxis.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung beugt Muskel-Skelett-Erkrankungen wirksam vor. An Empfang und Büroarbeitsplätzen ermöglichen höhenverstellbare Schreibtische den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen. Ergonomische Bürostühle mit umfassenden Einstellmöglichkeiten unterstützen eine gesunde Sitzhaltung. Der Bildschirm sollte auf Augenhöhe positioniert sein, und regelmäßige Bewegungspausen sind einzuplanen.
In den Behandlungsräumen sorgen höhenverstellbare Untersuchungsliegen für eine rückenschonende Arbeitshaltung. Instrumententische sollten in greifbarer Nähe positioniert sein, und eine gute Beleuchtung der Arbeitsfläche verhindert Fehlhaltungen. Drehhocker ermöglichen eine flexible Positionierung während der Behandlung.
Beim Heben und Tragen sollten grundsätzlich Hilfsmittel wie Rollwagen oder Transporthilfen genutzt werden. Lasten sind körpernah zu tragen und aus den Beinen heraus zu heben, nicht aus dem Rücken. Bei schweren Lasten sollte immer Hilfe hinzugezogen werden.
Unterweisung der Mitarbeiter
Gesetzliche Anforderungen und Zeitpunkte
Die Unterweisung der Beschäftigten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen. Jeder neue Mitarbeiter ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Diese Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen. Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, etwa der Einführung neuer Geräte oder Verfahren, ist eine erneute Unterweisung erforderlich. Auch nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen sollte eine anlassbezogene Unterweisung stattfinden.
Inhalte einer vollständigen Unterweisung
Eine vollständige Unterweisung umfasst die Information über alle Gefährdungen am Arbeitsplatz und die entsprechenden Schutzmaßnahmen samt deren Anwendung. Die Mitarbeiter müssen in der korrekten Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung geschult werden und wissen, wie sie sich bei Notfällen zu verhalten haben und Erste Hilfe leisten können. Die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Geräte sind ebenso Bestandteil der Unterweisung wie die Hygiene-Vorschriften und die Meldepflichten bei Unfällen und Vorfällen.
Dokumentation als Nachweis
Jede Unterweisung muss dokumentiert werden, wobei Datum und Thema der Unterweisung, der Name der unterwiesenen Person, deren Unterschrift und der Name des Unterweisenden festzuhalten sind. Diese Dokumentation ist wichtig für den Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Betreuungsmodelle für Arztpraxen
Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, dich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Für die Regelbetreuung werden Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, deren Betreuungsumfang von der Betriebsgröße abhängt. Für Arztpraxen sind meist 0,2 bis 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr vorgesehen.
Alternativ steht für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten die bedarfsorientierte Betreuung zur Verfügung. Hierbei nimmt der Unternehmer an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und ruft bei Bedarf anlassbezogen Experten hinzu.
Aufgaben des Betriebsarztes
Der Betriebsarzt übernimmt vielfältige Aufgaben im Arbeitsschutz. Er führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch, unterschieden in Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Er berät bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen der Arbeitsstätten durch und gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen. Bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längerer Krankheit unterstützt er ebenfalls.
Arbeitsmedizinische Vorsorge in Arztpraxen
In Arztpraxen sind verschiedene Vorsorgeuntersuchungen relevant. Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und betrifft Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung durch Hepatitis B, C oder HIV sowie Feuchtarbeit von mehr als vier Stunden täglich.
Die Angebotsvorsorge muss den Mitarbeitern angeboten werden und umfasst Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen, Tätigkeiten mit geringerem Infektionsrisiko sowie hautbelastende Tätigkeiten.
Dokumentationspflichten im Arbeitsschutz
Bedeutung der ordnungsgemäßen Dokumentation
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Sie dient als Nachweis bei Prüfungen durch Behörden und bildet die Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes. Bei Arbeitsunfällen ist die Dokumentation auch für Haftungsfragen von erheblicher Bedeutung.
Was dokumentiert werden muss
Die Gefährdungsbeurteilung ist vollständig zu dokumentieren, einschließlich der ermittelten Gefährdungen, der festgelegten Maßnahmen, der Überprüfung der Wirksamkeit und aller Aktualisierungen.
Bei den Unterweisungen sind Datum und Thema, die Teilnehmer mit deren Unterschrift sowie der Name des Unterweisenden zu dokumentieren.
Für Gefahrstoffe ist ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und mit Betriebsanweisungen sowie den zugehörigen Sicherheitsdatenblättern zu ergänzen.
Prüfungen und Wartungen elektrischer Anlagen, medizinischer Geräte und Feuerlöscher sind zu protokollieren.
Schließlich müssen alle Unfälle und Vorfälle dokumentiert werden, einschließlich Bagatellverletzungen, Beinahe-Unfälle und Nadelstichverletzungen. Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ist zudem eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erforderlich.
Notfallmanagement in der Praxis
Erste Hilfe organisieren
Die Organisation der Ersten Hilfe umfasst die Benennung und Ausbildung von Ersthelfern sowie die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material. Notrufnummern müssen gut sichtbar ausgehängt sein, und die Erste-Hilfe-Kenntnisse sollten regelmäßig in Kursen aufgefrischt werden.
Brandschutz gewährleisten
Der Brandschutz erfordert Feuerlöscher in ausreichender Zahl und Größe, die gut zugänglich angebracht sind. Fluchtwege müssen gekennzeichnet und freigehalten werden. In größeren Praxen sollte ein Brandschutzbeauftragter benannt werden, und regelmäßige Räumungsübungen tragen zur Sicherheit bei.
Verhalten nach Nadelstichverletzung
Bei einer Nadelstichverletzung ist zunächst die Blutung zu fördern, indem die Wunde ausgedrückt wird. Anschließend ist die Wunde gründlich zu desinfizieren. Der Betroffene sollte umgehend den Betriebsarzt oder einen D-Arzt aufsuchen. Der Vorfall ist zu dokumentieren und wenn möglich der Serostatus des Patienten zu ermitteln. Bei entsprechender Indikation kann eine Postexpositionsprophylaxe eingeleitet werden.
Psychische Gefährdungen als unterschätztes Risiko
Stressoren im Praxisalltag
Psychische Belastungen sind in medizinischen Einrichtungen weit verbreitet und werden dennoch oft unterschätzt. Die hohe Verantwortung für die Patientengesundheit und der ständige Zeitdruck mit engen Terminplänen führen zu chronischem Stress. Die emotionale Belastung durch schwerkranke Patienten oder Todesfälle kann tiefe Spuren hinterlassen. Konflikte mit schwierigen Patienten, aber auch Personalmangel, Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten belasten das Team zusätzlich.
Prävention durch gute Arbeitsorganisation
Die Prävention psychischer Belastungen beginnt bei der Arbeitsorganisation. Eine realistische Zeitplanung mit ausreichend Pufferzeiten zwischen den Terminen verhindert chronischen Zeitdruck. Klare Aufgabenverteilungen schaffen Orientierung, und regelmäßige Pausen ermöglichen die notwendige Erholung.
Eine gute Dienstplanung kann hier viel bewirken. Erfahre mehr in unserem Artikel zur Praxisorganisation.
Soziale Unterstützung und individuelle Maßnahmen
Soziale Unterstützung durch regelmäßige Teambesprechungen, eine offene Kommunikationskultur und bei Bedarf Supervision oder Fallbesprechungen stärkt die Resilienz der Mitarbeiter. Das Ausdrücken von Wertschätzung sollte selbstverständlich sein.
Individuelle Maßnahmen wie Stressmanagement-Seminare, flexible Arbeitszeitgestaltung, betriebliche Gesundheitsförderung und Unterstützung bei der Work-Life-Balance ergänzen die organisatorischen Maßnahmen.
Besondere Gefährdungen beachten
Schutz für Schwangere und Stillende
Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen genießen besonderen Schutz. Für sie ist eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Der Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen und der Kontakt mit infektiösen Materialien ohne ausreichenden Schutz sind nicht gestattet. Nachtarbeit und Überstunden sind untersagt, und besondere Pausenregelungen sind zu beachten.
Besondere Regelungen für Jugendliche
Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen. Die Arbeitszeiten sind eingeschränkt, und gefährliche Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden. Eine verstärkte Aufsicht und Unterweisung ist erforderlich, und vor Ausbildungsbeginn muss eine ärztliche Erstuntersuchung stattfinden.
Die Verantwortung der Führungskraft
Gesamtverantwortung des Praxisinhabers
Als Praxisinhaber trägst du die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Dies umfasst die Organisation des Arbeitsschutzes und die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen. Du übst eine Vorbildfunktion aus und kontrollierst die Umsetzung der Maßnahmen. Bei Verstößen liegt auch die Sanktionierung in deiner Verantwortung.
Delegation an geeignete Mitarbeiter
Du kannst Arbeitsschutzaufgaben an geeignete Mitarbeiter delegieren. Diese Delegation muss schriftlich erfolgen und Aufgaben sowie Befugnisse klar definieren. Die Überwachungspflicht bleibt jedoch beim Arbeitgeber, und die delegierte Person muss für die übertragenen Aufgaben fachkundig sein.
Kontrollen und mögliche Sanktionen
Der Arbeitsschutz wird durch verschiedene Behörden überwacht, darunter die Gewerbeaufsichtsämter bzw. Arbeitsschutzbehörden und die Berufsgenossenschaften – für das Gesundheitswesen ist dies die BGW. Gegebenenfalls können auch Gesundheitsämter Kontrollen durchführen.
Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften drohen empfindliche Konsequenzen. Bußgelder können bis zu 25.000 Euro betragen, bei Verstößen gegen die Gefährdungsbeurteilungspflicht sogar bis zu 30.000 Euro. Die Behörden können zudem Auflagen und Anordnungen erlassen. Bei schweren Verstößen sind auch Strafverfahren möglich. Im Falle von Arbeitsunfällen können Regressforderungen hinzukommen.
Kosten und Nutzen des Arbeitsschutzes
Die Investitionen in den Arbeitsschutz umfassen Sicherheitsprodukte wie Sicherheitskanülen und persönliche Schutzausrüstung, die Betreuung durch Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft, Schulungen und Unterweisungen, regelmäßige Prüfungen und Wartungen sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Doch guter Arbeitsschutz zahlt sich aus. Weniger Arbeitsunfälle bedeuten weniger Ausfallzeiten, gesündere Mitarbeiter sind produktiver, und eine geringere Fluktuation spart Einarbeitungskosten. Ein besseres Betriebsklima führt zu höherer Motivation, und die Vermeidung von Bußgeldern und Rechtsstreitigkeiten schont das Budget. Studien zeigen, dass jeder in den Arbeitsschutz investierte Euro einen Return von zwei bis vier Euro bringt.
Digitale Unterstützung beim Arbeitsschutz
Moderne Software kann den Arbeitsschutz erheblich erleichtern. Digitale Checklisten vereinfachen regelmäßige Prüfungen, automatische Erinnerungen sorgen dafür, dass keine Termine vergessen werden. Eine zentrale Dokumentation aller Unterweisungen schafft Übersicht, und Auswertungen sowie Statistiken ermöglichen die Identifikation von Verbesserungspotenzialen. Die Transparenz für alle Beteiligten fördert zudem die Akzeptanz der Maßnahmen.
Mit medishift kannst du auch arbeitsschutzrelevante Aufgaben organisieren, Unterweisungstermine planen und dokumentieren, Verantwortlichkeiten klar zuweisen und Checklisten für regelmäßige Prüfungen nutzen. Eine gute Personalplanung ist auch für den Arbeitsschutz wichtig – denn Überlastung und Stress sind häufige Unfallursachen. Mehr dazu in unserem Praxismanagement-Leitfaden.
Fazit: Arbeitsschutz als Führungsaufgabe
Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist weit mehr als nur eine lästige Pflicht – er ist eine Investition in die Gesundheit deines Teams und den Erfolg deiner Praxis. Mit einer systematischen Herangehensweise, regelmäßigen Überprüfungen und der richtigen Einstellung lässt sich ein hohes Schutzniveau erreichen, ohne den Praxisbetrieb zu beeinträchtigen.
Die wichtigsten Handlungsempfehlungen lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen. Erstelle deine Gefährdungsbeurteilung und halte sie aktuell. Setze Schutzmaßnahmen konsequent nach dem TOP-Prinzip um. Unterweise deine Mitarbeiter regelmäßig und beziehe sie in den Arbeitsschutz ein. Führe die Dokumentation sorgfältig und nutze die betriebsärztliche Betreuung. Strebe stets nach kontinuierlicher Verbesserung und nimm als Führungskraft deine Vorbildfunktion wahr.
Nutze die Checkliste für Arbeitssicherheit in der Arztpraxis aus diesem Artikel als Ausgangspunkt für dein eigenes Arbeitsschutzkonzept. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen dir die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beratend zur Seite.
Ein sicherer Arbeitsplatz ist die Grundlage für zufriedene Mitarbeiter und eine erfolgreiche Praxis.

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